Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dewi Tours

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Dewi Tours – Individualreisen (im Folgenden: Individualreiseveranstalter oder Dewi Tours GbR), Inhaber: Frau Meisara Tungga Dewi & Herr Matthias Vogel, Zeppelinstraße 45, 53177 Bonn, gelten für sämtliche individuelle Reiseverträge (kein Pauschalreisevertrag) für Privatreisen, welche der Reiseveranstalter mit Verbrauchern oder Unternehmern (im Folgenden: Kunde) abschließt. Es handelt sich bei jeder angebotenen Reise um eine individuelle Privatreise, nicht um eine Pauschalreise, inkl. Internationaler Flüge. 

2. Abschluss des Reisevertrages

(1) Mit Absenden des Buchungsformulars oder einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage an den Reiseveranstalter fordert der Kunde den Reiseveranstalters zur Abgabe eines Vertragsangebotes auf.

(2) Auf Basis der Informationen des Kunden bietet Dewi Tours diesem schriftlich (E-Mail, Fax) den Abschluss eines Vertrages an.

(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme des Vertragsangebotes durch den Kunden zustande. Die Annahme durch den Kunden bedarf keiner besonderen Form und kann auch telefonisch erfolgen, sie sollte jedoch optimalerweise zusätzlich schriftlich (Mail, Fax) erfolgen. Dewi Tours wird dem Kunden innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsannahme durch den Kunden eine Reisebestätigung per E-Mail übersenden.

(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt des Angebotes von Dewi Tours ab, so liegt ein neues Angebot von Dewi Tours vor, an das Dewi Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.

3. Bezahlung

Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das Geschäftskonto von Dewi Tours zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Dewi Tours eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto der Dewi Tours. Die Bankverbindung, auf welche die Zahlung zu leisten ist, teilt Dewi Tours dem Kunden mit der Bestätigung der Anmeldung mit.

(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich fällig und an Dewi Tours zu entrichten.

(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit der Reiseveranstalter zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von Dewi Tours gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Dewi Tours die Durchführung der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 dieser Bedingungen belasten.

4. Leistungen

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Dewi Tours (www.dewitours.de) und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Vertragsangebot. Die in dem Vertragsangebot enthaltenen Angaben sind für Dewi Tours bindend.

(2) Dewi Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldebestätigung.

5. Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Dewi Tours vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Dewi Tours unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende Entschädigungen zu.
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

(3) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(4) Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.

(5) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung), so erhebt Dewi Tours bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.

(6) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson Dewi Tours unverzüglich mitzuteilen, sobald feststeht, dass der Kunde die Reise nicht antreten kann. Dewi Tours behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber Dewi Torus als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

6. Versicherung

Dewi Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhält der Kunde auf Wunsch über Dewi Tours.

7. Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Dewi Tours kann vor Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Dewi Tours sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Dewi Tours wahrzunehmen. Kündigt Dewi Tours den Vertrag, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der Dewi Tours von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

9. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

(1) Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die seinerseits notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Rückbeförderung sicherzustellen. Etwa entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

10. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und dem Reiseveranstalter per Mail (info@dewitours.de) oder unter Tel.-Nr. +49 159 02160672 (auch per WhatsApp) anzuzeigen. Der Reiseveranstalter Dewi Tours – Individualreisen wird sich unverzüglich und zeitnah vor Ort um eine Entschädigung bzw. Alternativ-Leistung bemühen. Sollten diese Mängel bzw. Ausfall von bestimmten Leistungen nicht unverzüglich bzw. erst nach der Reise seitens des Reisenden gemeldet werden entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung.

(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.

(3) Der Reiseveranstalter informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse des Reiseveranstalters Dewi Tours geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber dem Reiseveranstalter verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

11. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und dem zuständigen Reisespezialisten bei Dewi Tours – Individualreisen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 6.000,00 Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.

(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind. Insoweit darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nur berücksichtigt werden, soweit sie dem Reiseveranstalter mit der Reiseanmeldung ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurden.

(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

(3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.

14. Preisanpassungen

An den in der Reisebestätigung genannten Preis ist der Reiseveranstalter für sechs Monate, beginnend mit dem Datum des Vertragsschlusses, gebunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums behält der Reiseveranstalter sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Kosten für die gebuchten Reiseleistungen durch die Agenturen, mit welchen der Reisveranstalter zusammenarbeitet, oder im Falle der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
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(2) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiserveranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.

15. Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(5) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Telefonate u. A. zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden dürfen.

 

16. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Der Reiseveranstalter kann an seinem Geschäftssitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

(Stand: 01.01.2023)