Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum beantragen, sofern sie per Flugzeug einreisen. Voraussetzung ist ein Reisepass, der ab Einreise-Datum mindestens 6 Monate gültig ist sowie ein bestätigtes Rück- oder Weiterflug-Ticket. Inhaber eines Standby-Tickets sind immer Visum-pflichtig. Die selben Bestimmungen gelten für Bürger aus Österreich und der Schweiz.
Bitte beachten Sie, dass sich bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer die Aufenthaltsdauer auf 15 Tage beschränkt.
Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Kinder dürfen deshalb nur mit einem eigenen Reisepass (mindestens 6 Monate gültig ab Einreise-Datum) nach Thailand einreisen.
Weitere Informationen rund um Visa und die Einreisebestimmungen nach Thailand erhalten Sie bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin und den Konsulaten in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass das Thailändische Fremdenverkehrsamt nicht befugt ist Visa-Informationen zu erteilen oder Auskünfte über Einreisebestimmungen zu geben!
BOTSCHAFT UND KONSULATE
Folgende Botschaften und Konsulate in Deutschland sind befugt Visa für einen Thailand-Aufenthalt auszustellen:
Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin
Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin
Tel. 030-79 48 10, Fax 030-79 48 15 11
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt/ Main
Tel. 069-69 86 82 05, Fax 069-69 86 82 28
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Rüttenscheider Str.199, Eingang Herthastr, 45131 Essen
Tel. 0201-95 97 93 34, Fax 0201-95 97 94 45
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Hamburg
An der Alster 85, 20099 Hamburg
Tel. 040- 24 83 91 18, Fax 040-24 83 92 06
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13, 80639 München
Tel. 089-168 97-88 oder -89, Fax 089-130711-80
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Str. 381, 70499 Stuttgart
Tel. 0711-22 64 844, Fax 0711-22 64 856
ZOLLBESTIMMUNGEN
Obszöne Gegenstände/Literatur/Bilder
Pornographisches Material
Waren mit einer thailändischen Flagge
Betäubungsmittel, z.B. Marihuana, Haschisch, Opium, Kokain, Morphin, Heroin (Vorsicht bei Medikamenten!)
Falschgeld, gefälschte Wertpapiere oder Münzen
Gefälschte königliche Siegel oder Amtssiegel
Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren, z.B. Tonbänder, CDs, DVDs, Computer‐Software etc.
Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren
EINFUHR VON MEDIKAMENTEN
Medikamente dürfen nur im Reisegepäck nach Thailand eingeführt werden, nicht aber dorthin geschickt werden. Reisende dürfen einen Medikamentenvorrat für maximal 30 Tage einführen. Für die Einfuhr benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes in englischer Sprache, aus der hervorgeht, dass er die entsprechenden Medikamente verschrieben hat, und in welcher Dosierung sie einzunehmen sind.
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Einfuhr den Grenzbehörden obliegt. Diese entscheiden allein, ob die Einfuhr genehmigt wird oder nicht. Aus diesem Grund kann weder die Thailändische Botschaft noch irgendeine andere Stelle eine verbindliche Zusage über eine Einfuhrgenehmigung geben.
Bezüglich der Einfuhr von Medikamenten wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an:
Narcotics Control Division
Food and Drug Administration
Ministry of Public Health
Nonthaburi 11000, Thailand
Tel: +66 (0)2 590 7346, Fax: +66 (0)2 591 8471
Große Vorsicht gilt vor allem bei Medikamenten die Betäubungsmittel / Psychotropika enthalten!
Allgemeine Informationen rund um Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten finden Sie auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de.
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