THAILAND – Visa & Einreise

 

Deutsche Staatsangehörige müssen für  einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum beantragen, sofern sie per Flugzeug einreisen. Voraussetzung ist ein Reisepass, der ab Einreise-Datum mindestens 6 Monate gültig ist sowie ein bestätigtes Rück- oder Weiterflug-Ticket. Inhaber eines Standby-Tickets sind immer Visum-pflichtig. Die selben Bestimmungen gelten für Bürger aus Österreich und der Schweiz.

 

Bitte beachten Sie, dass sich bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer die Aufenthaltsdauer auf 15 Tage beschränkt.

Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Kinder dürfen deshalb nur mit einem eigenen Reisepass (mindestens 6 Monate gültig ab Einreise-Datum) nach Thailand einreisen.

Weitere Informationen rund um Visa und die Einreisebestimmungen nach Thailand erhalten Sie bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin und den Konsulaten in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass das Thailändische Fremdenverkehrsamt nicht befugt ist Visa-Informationen zu erteilen oder Auskünfte über Einreisebestimmungen zu geben!

 

BOTSCHAFT UND KONSULATE

Folgende Botschaften und Konsulate in Deutschland sind befugt Visa für einen Thailand-Aufenthalt auszustellen:

 

 Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin

Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin

Tel. 030-79 48 10, Fax 030-79 48 15 11

www.thaiembassy.de

general@thaiembassy.de

 

Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt

Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt/ Main

Tel. 069-69 86 82 05, Fax 069-69 86 82 28

www.thaigeneralkonsulat.de

thaifra@mfa.go.th

 

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen

Rüttenscheider Str.199, Eingang Herthastr, 45131 Essen

Tel. 0201-95 97 93 34, Fax 0201-95 97 94 45

www.thai-konsulat-nrw.de

 

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Hamburg

An der Alster 85, 20099 Hamburg

Tel. 040- 24 83 91 18, Fax 040-24 83 92 06

www.thaikonsulathamburg.de

 

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München 

Prinzenstr. 13, 80639 München

Tel. 089-168 97-88 oder -89, Fax 089-130711-80

www.thaikonsulatmuenchen.de

 

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart

Pforzheimer Str. 381, 70499 Stuttgart

Tel. 0711-22 64 844, Fax 0711-22 64 856

www.thaikonsulat.de

 

 

ZOLLBESTIMMUNGEN

Obszöne Gegenstände/Literatur/Bilder

Pornographisches Material

Waren mit einer thailändischen Flagge

Betäubungsmittel, z.B. Marihuana, Haschisch, Opium, Kokain, Morphin, Heroin (Vorsicht bei Medikamenten!)

Falschgeld, gefälschte Wertpapiere oder Münzen

Gefälschte königliche Siegel oder Amtssiegel

Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren, z.B. Tonbänder, CDs, DVDs, Computer‐Software etc.

Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren

 

EINFUHR VON MEDIKAMENTEN

Medikamente dürfen nur im Reisegepäck nach Thailand eingeführt werden, nicht aber dorthin geschickt werden. Reisende dürfen einen Medikamentenvorrat für maximal 30 Tage einführen. Für die Einfuhr benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes in englischer Sprache, aus der hervorgeht, dass er die entsprechenden Medikamente verschrieben hat, und in welcher Dosierung sie einzunehmen sind.

Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Einfuhr den Grenzbehörden obliegt. Diese entscheiden allein, ob die Einfuhr genehmigt wird oder nicht. Aus diesem Grund kann weder die Thailändische Botschaft noch irgendeine andere Stelle eine verbindliche Zusage über eine Einfuhrgenehmigung geben.

Bezüglich der Einfuhr von Medikamenten wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise  an:

Narcotics Control Division

Food and Drug Administration

Ministry of Public Health

Nonthaburi 11000, Thailand

Tel: +66 (0)2 590 7346, Fax: +66 (0)2 591 8471

narcotic@fda.moph.go.th

www.fda.moph.go.th

 

Große Vorsicht gilt vor allem bei Medikamenten die Betäubungsmittel / Psychotropika enthalten!

Allgemeine Informationen rund um  Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten finden Sie auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de.

 

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