SRI LANKA – Allgemeine Infos

 

Aktuelles

Am 21. April 2019 wurden in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa Terroranschläge mit islamistischen Hintergründen verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten. Betroffen war insbesondere jeweils eine Kirche in Colombo, in Negombo, nördlich von Colombo und in Batticaloa, an der Ostküste. In Colombo waren die Hotels Shangri La, das Cinnamon Grand und das Kingsbury betroffen sowie ein Hotel in Dehiwala, nahe dem Zoo. Hinzu kam eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitdem deutlich und erkennbar verschärft, die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Ausnahmezustandsregelungen wurden zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Kraft gesetzt. Danach können Ausgangssperren weiterhin verhängt und soziale Medien blockiert werden.
Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zum Flughafen mit gültigem Reisepass und Flugticket auch während Ausgangssperren erlaubt. Am Flughafen gelten weiterhin verstärkte Sicherheitsvorkehrungen.

  • Reisen Sie trotz der nunmehr wieder hergestellten öffentlichen Ordnung mit erhöhter Vorsicht.
  • Meiden Sie öffentliche Plätze weiträumig, verfolgen Sie die lokalen Medien, halten Sie engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.
  • Treffen Sie mindestens vier Stunden vor Ihrem Abflug am Flughafen ein.

 

Sicherheit

 

Terrorismus

Nach den Anschlägen auf Kirchen und Hotels am 21. April 2019 ist die Sicherheitslage angespannt und es besteht die Gefahr von weiteren Terroranschlägen. Es ist mit erhöhten Sicherheitskontrollen und Behinderungen im Reiseverkehr zu rechnen.

 

Innenpolitische Lage

Immer wieder kommt es zu lokalen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Zuletzt kam es Mitte Mai 2019 in der Nordwest-Provinz und im Bezirk Gampaha zu Ausschreitungen gegen muslimische Einrichtungen, die erst durch den Einsatz von Sondereinheiten und Ausgangssperren unter Kontrolle gebracht werden konnten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen oder politische Kundgebungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen von Sicherheitskräften.

 

Kriminalität

Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften. Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von  gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht.

Es gibt zunehmend Einbrüche in Hotels und Guesthouses. Bei Einkäufen z.B. von Schmuck, aber auch von Kräutern und Kosmetika häufen sich Betrugsfälle oder Wucherpreise auf Märkten.

Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Nehmen Sie keine Getränke oder Esswaren von Fremden an und lassen Sie diese auch im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

 

Naturkatastrophen

Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.

Die Regenzeit erstreckt sich im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober.

Zudem können insbesondere in der Zeit von April bis Dezember Zyklone auftreten.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Tsunamis vertraut. Diese bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

 

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Reisen sind in sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas möglich.
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Reisen in das Hinterland im Osten sind mitunter beschwerlich. Hier kann ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
In der Nordprovinz herrscht vergleichsweise erhöhte Militärpräsenz. Dort finden noch vereinzelt Entminungsaktionen statt. In der Nähe von Militärcamps und in verminten Gebieten gelten teilweise Zutrittsbeschränkungen. Es wird zu genereller Vorsicht geraten.  Touristische Infrastruktur ist vor allem in Jaffna vorhanden und entwickelt sich  in angrenzenden Regionen.

Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit Militärpräsenz sowie gelegentlichen Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich wieder eine touristische Infrastruktur.
Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.

 

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Für den Internationalen Führerschein muss durch den Inhaber bei der Automobile Asscication of Ceylon ein Antrag auf eine sogenannte „Recognition Permit“ als Anerkennung des deutschen Führerscheins gestellt werden. Oft unterstützen Autovermietungen gegen Aufpreise beim Antragsverfahren.

 

Besondere Verhaltens-Hinweise

Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken“ am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann empfindliche Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.
Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden.

  • Begegnen Sie religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt und kleiden Sie sich angemessen beim Besuch von buddhistischen Tempeln.
  • Zeigen Sie keine Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
  • Vergewissern Sie sich, Fotografieren zu dürfen bzw. fragen Sie um Erlaubnis.
  • Leisten Sie den Anweisungen und Regelungen an srilankischen Kulturstätten unbedingt Folge.

 

LGBTIQ

Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

 

Strafrecht

Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

 

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld in Euro und US-Dollar, das nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels umgetauscht werden dürfen, die den Wechsel auf einem bestimmten Formular bestätigen. Gewechseltes deklariertes Geld kann bei Ausreise zurückgetauscht werden.
In Sri Lanka treten gelegentlich Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist auch deshalb ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bankkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden. 

 

© 1995 – 2019   Auswärtiges Amt