GÜLTIGKEIT DES REISEPASSES

Der Reisepass ist ab dem Abreisedatum (Tag der Ausreise aus Papua-Neuguinea und Rückkehr ins Ursprungsland) 6 Monate lang gültig.

 

ALLGEMEINE INFORMATION ÜBER VISA

Alle Personen, die nach Papua-Neuguinea wegen der Arbeit, zu geschäftlichen Zwecken, zu Studienzwecken oder als Touristen einreisen möchten, müssen eine Einreiseerlaubnis/ein Visum besitzen, um einreisen zu können.

 

VERFAHREN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES VISUMS FÜR PAPUA-NEUGUINEA

Alle Antragsteller müssen folgende Schritte durchführen:

Das korrekte Antragsformular ausfüllen und unterzeichnen
Ein Lichtbild in Passgröße beifügen (im Falle geschäftlicher Anträge nach dem APEC-Reglement sowie bei Anträgen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht reichen Sie bitte zwei Lichtbilder ein)
Die fällige Gebühr entrichten
Sonstige Dokumente, wie gefordert, einreichen (siehe die entsprechende Einreisekategorie)
Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit ihrem gültigen Pass an die nächstgelegene diplomatische Vertretung Papua-Neuguineas oder geben Sie beides dort ab.
Sollte es in Ihrem Wohnsitzland keine diplomatische Vertretung von Papua-Neuguinea geben, setzen Sie sich bitte mit der Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde von Papua-Neuguinea in Papua-Neuguinea oder der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung von Papua-Neuguinea in Ihrer Region in Verbindung.

 

ANTRAGSSTELLUNG

Ihr Visumsantrag, Ihr Pass und weitere Unterlagen müssen bei der Einwanderungsbehörde Papua New Guinea Immigration and Citizenship Section in Port Moresby oder einer Botschaft von Papua-Neuguinea, einem Hochkommissariat oder Konsulat eingereicht werden.

 

ZEITPUNKT DER ANTRAGSSTELLUNG

Anträge sind bei der Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde von Papua-Neuguinea vor dem Ablaufdatum der aktuellen Einreisegenehmigung einzureichen.

Sämtliche Anträge für Touristenvisa sind bei der Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde von Papua-Neuguinea mindestens 2 Monate vor dem Ausreisedatum einzureichen.

 

GEBÜHREN

Visagebühren bei der Ankunft auf den ausgewiesenen internationalen Einreisehäfen in Papua-Neuguinea sind für Touristen im Jahr 2013 dauerhaft entfallen. Die Visagebühren bei der Ankunft betragen somit 0,00 Dollar. Sollten Sie den Antrag außerhalb Papua-Neuguineas stellen, setzen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Papua-Neuguineas in Verbindung, um die Gebühren in Ihrer Landeswährung zu erfragen. Fall Ihr Antrag abgelehnt wird, können die Gebühren nicht erstattet werden.

 

FORMULARE

Zum Herunterladen von Visa-Antragsformularen klicken Sie bitte hier, um zur Website der Einwanderungsbehörde zu gelangen

In Bezug auf das APEC Business Travel Card Reglement besuchen Sie bitte: www.immigration.gov.pg/apec.htm

 

LÄNDER, DEREN STAATSBÜRGER BEI DER ANKUNFT KEIN VISUM ERHALTEN KÖNNEN

Länder, deren Staatsbürgern bei der Ankunft kein Visum gewährt werden kann:

Sämtliche osteuropäische Länder
Sämtliche südostasiatische Länder (Bangladesch, Sri Lanka etc.)
Ausgenommen Philippinen und Malaysia
Sämtliche afrikanischen Länder
Sämtliche Länder des Nahen Ostens
LÄNDER, DEREN STAATSBÜRGER BEI DER ANKUNFT EIN VISUM ERHALTEN KÖNNEN
Länder, deren Staatsbürgern bei der Ankunft ein Visum gewährt werden kann

Sämtliche Länder, die am Pazifik liegen
Sämtliche westeuropäische Länder
Alle Bürger der USA
Neuseeland
Australien
Israel

 

ANTRAGSTELLUNG WÄHREND IHRES AUFENTHALTS IN PAPUA-NEUGUINEA

ANTRAGSTELLER haben die Möglichkeit, die fällige Gebühr bei der folgenden Gebührenstelle zu entrichten:

Staatliche Finanzbehörde, Vulupindi Haus, EG, Waigani Drive (innerhalb des Hauptstadtbezirks) oder außerhalb des Hauptstadtbezirks, bei der nächstgelegenen internationalen Finanzbehörde oder dem Bureau of Management Services der Staatlichen Finanzbehörde

Bevollmächtigte dürfen nicht im Auftrag von Antragsstellern unterzeichnen

Bitte beachten Sie, dass separate Belege für jede in einer Gruppe reisende Einzelperson/jedes Familienmitglied erforderlich sind.

 

IM AUSLAND

Antragssteller haben die Möglichkeit, die fällige Gebühr bei der folgenden Gebührenstelle zu entrichten:

Bei jeder diplomatischen Vertretung Papua-Neuguineas in Ihrem Wohnsitzland (soweit vorhanden), oder
schicken Sie die benötigten Gebühren zusammen mit dem Antrag an die nächstgelegene diplomatische Vertretung Papua-Neuguineas innerhalb Ihrer Region per Post.
Sollte der Antrag bei einer australischen Vertretung, die die Regierung von Papua-Neuguinea vertritt, eingereicht werden, wird die Antragsgebühr bei der Ankunft in Papua-Neuguinea erhoben.

 

EINREISE- UND WIEDER-EINREISE-BESTIMMUNGEN

Gemäß der Migrationskontrollverordnung von 1979 müssen Inhaber von Einreisegenehmigungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Einreisegenehmigung nach Papua-Neuguinea einreisen. Bei Unterlassung der Einreise nach Papua-Neuguinea innerhalb von sechs Monaten verfällt die Einreisegenehmigung. In dem Fall muss ein weiterer Antrag gestellt werden.

Grundsätzlich dürfen Inhaber einer bestehenden Einreisegenehmigung (ausgenommen Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis) Papua-Neuguinea nicht für einen Zeitraum, der sechs Monate überschreitet, verlassen. Inhaber von Einreisegenehmigungen, die aus Papua-Neuguinea für einen Zeitraum von sechs Monaten oder mehr ausreisen, müssen vor dem Versuch, nach Papua-Neuguinea zurückzukehren, einen weiteren Antrag auf eine Einreisegenehmigung einreichen. In solchen Fällen werden erneute Gesundheitsprüfungen sowie ein erneutes polizeiliches Führungszeugnis benötigt.

 

VERLÄNGERUNG VON EINREISEGENEHMIGUNGEN

Anträge auf Verlängerungen eines Aufenthalts sind rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Einreisegenehmigung einzureichen. In Bezug auf die konkreten Anforderungen verweisen wir auf die entsprechende Kategorie im Abschnitt Einreisegenehmigung.

Verlängerungen werden ausschließlich Personen gewährt, die sich derzeit in Papua-Neuguinea aufhalten. Verlängerungen können nicht in der Zeit gewährt werden, in der eine Person sich außer Landes aufhält.

Antragsteller sollten sich bewusst sein, dass es KEINE Nachfrist in Bezug auf die Verlängerung gibt.

 

ERNEUTER NACHWEIS VON EINREISEGENEHMIGUNGEN

Pässe müssen eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben, um einen erneuten Nachweis erbringen zu können. Einreisegenehmigungen werden ausschließlich für die Geltungsdauer des Passes ausgestellt. Im Falle, dass die Gültigkeit der Einreisegenehmigung sich über die Gültigkeit des Passes hinaus erstreckt, wird eine neue Einreisegenehmigung nachgewiesen, nachdem ein neuer Pass erworben wurde. Beim Erwerb eines neuen Passes durch einen Antragsteller wird eine neue Einreisegenehmigung kostenfrei für die Restzeit des Aufenthalts ausgestellt.

Antragsteller sind verpflichtet, ein Antragsformular auszufüllen und ggf. eine Kopie der ursprünglichen Arbeitserlaubnis vorzulegen.

Sollte der Inhaber einer Einreisegenehmigung sich außerhalb Papua-Neuguineas befinden, kann der erneute Nachweis bei der nächsten diplomatischen Vertretung Papua-Neuguineas erbracht werden. Die diplomatischen Vertretungen sind angehalten, eine Genehmigung von der Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde von Papua-Neuguinea einzuholen, bevor ein erneuter Nachweis erbracht werden kann.

 

AUSGEWIESENE INTERNATIONALE EINREISE-HÄFEN IN PAPUA-NEUGUINEA

Ausgewiesene internationale Einreisehäfen in Papua-Neuguinea sind:

Jacksons International Airport
Daru
(Vamino) Wutung und
Kagamuga Airport, Mt. Hagen
Besucher oder Geschäftsleute, die nach Papua-Neuguinea von anderen Häfen als den oben genannten Häfen einreisen möchten, müssen vor der Einreise nach Papua-Neuguinea Inhaber einer gültigen Einreisegenehmigung sein.

 

REISENDE, DIE IN PAPUA-NEUGUINEA AUF DER DURCHREISE SIND
Auf dem LUFTWEG

Wenn Sie von der Ankunftshalle aus Ihre Reise fortsetzen und direkt zur Abflughalle gehen, zahlen Sie keine Gebühren. Wenn Sie jedoch das Terminal verlassen, sind Sie verpflichtet, 100,00 Kina zu zahlen.

 

Von Kreuzfahrtschiffen kommend

Passagiere, die von einem Kreuzfahrtschiff kommen, müssen über ein sogenanntes Seemannsbuch verfügen. Wenn Sie nicht über ein solches Seemannsbuch verfügen, sind Sie verpflichtet, die Summe von 100,00 Kina zu zahlen.